Analyse: Endlich offenes WLAN!
Die lang erwartete Änderung des Telemediengesetzes ist in Kraft getreten, die das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs entfallen lässt. Ein dicker Wermutstropfen bleibt allerdings.
Mit der erneuten Reform einer bereits im Sommer 2016 beschlossenen Reform will der Gesetzgeber nun endlich das ermöglichen, was in nahezu allen anderen Ländern bereits Realität ist: Ein offenes WLAN zu betreiben, ohne sich vor teuren Abmahnungen fürchten zu müssen. Denn nur eine klare Rechtslage sei ein Garant dafür, dass „mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein“ soll, findet das Bundeswirtschaftsministerium. Damit ließen sich auch gleich die „enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen ausschöpfen“. [mehr …]
Quelle: www.heise.de