Eine Klage gegen den Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software sowie Betriebssystem scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Computer dürfen auch in Zukunft mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az. C-310/15). Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen. Das oberste Gericht Frankreichs hatte die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.
Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an.
Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. In der Begründung hieß es, vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software „gebührend informiert“ worden. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.
Quelle: zeit.de/digital/