DATENSCHUTZ FÜR IHR UNTERNEHMEN
Das Bundesdatenschutzgesetz ist immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten in einer Datei zusammengefasst und verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die etwas über eine Person aussagen, beispielsweise Name und Anschrift, aber auch Einkommen, Kaufverhalten oder Telefonnummer.
Der Begriff „Datei“ meint elektronische Datensammlungen ebenso wie traditionelle Karteien.
In jedem Falle aber ist ein Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet. Die Prüfung der Unternehmen bzgl. Datenschutz werden momentan durch die Regierung massiv verstärkt.
Wenn keine Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, ist der Geschäftsführer der Verantwortliche für den Datenschutz und haftet auch dafür! Falls kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde oder die entsprechenden Bestimmungen nicht umgesetzt wurden, werden die jeweiligen Geschäftsführer mit hohen Geldstrafen belegt.
Auch können Sie sich auf unserer Datenschutz-Seite zu dem Thema näher informieren: externer Datenschutzbeauftragter
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Sehr gerne beraten wir Sie auch in Fragen rund um Datensicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wenden sich direkt an unser freundliches Personal unter (030) 330 9626-0 oder